Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Datenverordnung für vernetzte Produkte und verbundene Dienste

A. Allgemeines

Mit diesem Hinweis wird

von der BOMAG GmbH, Hellerwald, 56154 Boppard, Deutschland, Tel.: 0049 (0) 6742 100-0, E-Mail: info@bomag.com, soweit sie als Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber des vernetzten Produkts bzw. Anbieter des verbundenen Dienstes gegenüber dem jeweiligen Nutzer des vernetzten Produktes bzw. des verbundenen Dienstes zu qualifizieren ist,

- im Folgenden auch als „BOMAG“ bezeichnet -

und

von – soweit es sich nicht um die BOMAG handelt – dem jeweiligen Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber des vernetzten Produkts bzw. dem jeweiligen Anbieter des verbundenen Dienstes gegenüber dem jeweiligen Nutzer des vernetzten Produktes bzw. des verbundenen Dienstes,

- im Folgenden auch als „BOMAG Vertragshändler“ bezeichnet -

ihre jeweilige gesetzliche Informationspflicht gemäß Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828,

- im Folgenden auch als „Datenverordnung“ bezeichnet -

erfüllt.

Wenden Sie sich bitte an die BOMAG oder einen BOMAG Vertragshändler innerhalb der EU, wenn Sie weitere Fragen haben. Entsprechende Kontaktdaten der BOMAG finden Sie am Anfang dieses Dokuments. Eine Liste der Vertragshändler findet sich unter www.bomag.com/de-de/service/support-and-training/standorte-haendler.

B. Informationen zu vernetzten Produkten gemäß Art. 3 Abs. 2 Datenverordnung

Diese Informationen zu vernetzten Produkten gemäß Art. 3 Abs. 2 Datenverordnung gelten für sämtliche vernetzten Produkte der BOMAG gemäß Art. 2 Nr. 5 Datenverordnung, also für einen „Gegenstand, der Daten über seine Nutzung oder Umgebung erlangt, generiert oder erhebt und der Produktdaten über einen elektronischen Kommunikationsdienst, eine physische Verbindung oder einen geräteinternen Zugang übermitteln kann und dessen Hauptfunktion nicht die Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung von Daten im Namen einer anderen Partei – außer dem Nutzer – ist“.

Solche vernetzten Produkte der BOMAG sind insbesondere Maschinen, die elektronische Komponenten zur Steuerung enthalten, z.B. Sensoren, Steuergeräte, Displays, Telemetrie Geräte, Antennen, aber auch nachgerüstete Hardwarekomponenten für die Maschinen, die nachträglich auf Wunsch des Kunden in Maschinen eingebaut wird und oben dargestellte elektronische Komponenten zur Steuerung enthalten und hier abgerufen werden können: www.bomag.com/de-de/produktuebersicht/categories. Ausgenommen davon sind die Motoren der Produkte, da diese von Drittherstellern kommen, welche separat ihre Transparenzpflichten zu erfüllen haben, soweit es sich bei den Motoren selbst um vernetzte Produkte im Sinne von Art. 2 Nr. 5 Datenverordnung handelt.

Nachfolgende Überschriften orientieren sich an den Vorgaben und dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 Datenverordnung:

a) die Art, das Format und der geschätzte Umfang der Produktdaten, die das vernetzte Produkt generieren kann:

aa) Art:

Zustandsdaten: insbesondere Daten über den Betriebszustand der Maschine (z.B. Betriebsstunden, Zündungsstatus, Laufzeit des Motors, Leerlaufzeiten, Betriebstemperaturen, sonstige Zählerwerte)
Leistungsdaten: insbesondere Daten zur Leistung von Komponenten (z.B. Motordrehzahl, Geschwindigkeit, Last, Kühlmitteltemperatur, Öldruck)
Standortdaten (mit Telematik): insbesondere GPS-Koordinaten, Fahrtrichtung, Position, Geschwindigkeit
Diagnosedaten: insbesondere Fehlercodes (DTCs), Warnmeldungen, Logfiles
Nutzungsdaten: insbesondere Daten zur Nutzung von Anbaugeräten oder spezifischen Funktionen (z.B. Anzahl der Hubzyklen, Einsatzhäufigkeit) sowie Verdichtungsmesswerte wie EVIB, Frequenz oder Amplitude

bb) Formate:

Die Daten liegen in den folgenden Formaten vor: SAE J1939 (PGN / SPN), UDS (ISO 14229), CanOpen, CanOpenSafety, übliche Ethernetprotokolle. BOMAG-spezifische Protokolle und OEM-spezifische Protokolle der Komponentenhersteller, Systemhersteller und Systemintegratoren.

cc) Umfang:

Erfassungsfrequenz parameterabhängig (z.B. kontinuierlich, in bestimmten Intervallen wie alle 15 Sekunden und X Hz, ereignisbasiert).
Granularität parameterabhängig (z.B. Motorstunden in 0,05-Stunden-Schritten, Temperatur in 0,5-Grad-Schritten).

Art, Format und geschätzter Umfang der Produktdaten können je nach Maschinentyp, Softwarestand, Ausstattung und Entwicklungsstand variieren.

b) die Angabe, ob das vernetzte Produkt in der Lage ist, Daten kontinuierlich und in Echtzeit zu generieren:

Das jeweilige vernetzte Produkt ist im Rahmen seiner Verwendung in der Lage, Daten kontinuierlich und in Echtzeit zu generieren.

c) die Angabe, ob das vernetzte Produkt in der Lage ist, Daten auf einem Gerät oder einem entfernten Server zu speichern, gegebenenfalls einschließlich der vorgesehenen Speicherungsdauer:

Das jeweilige vernetzte Produkt ist in der Lage, Daten lokal auf dem Gerät oder im Rahmen von Telematik Leistungen auf einem Server zu speichern.
Die Dauer der Speicherung richtet sich danach, für welchen Zeitraum die Verarbeitung zur Zweckerfüllung erforderlich ist, insbesondere im Rahmen der Erfüllung des jeweiligen Vertrages und der gesetzlichen Verpflichtungen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben zudem unberührt.

d) die Angabe, wie der Nutzer auf die Daten zugreifen, sie abrufen oder gegebenenfalls löschen kann, einschließlich der technischen Mittel hierfür sowie die betreffenden Nutzungsbedingungen und die betreffende Dienstqualität:

Auf die gespeicherten Daten kann nur seitens der BOMAG an der Maschine über eine Kabelverbindung mit spezieller Software, mit Telematik teilweise auch remote „live“, zugegriffen werden. Einige Werte lassen sich, teilweise mit Eingabecode, auch auf dem Display der Maschine anzeigen. Es sind zudem Daten auslesbar, welche die funktionale Sicherheit der Maschine betreffen.

Der Nutzer selbst hat neben der Displayanzeige, der Serviceapp oder über den Service Flottenmanagement, siehe dazu unten C., keine weiteren direkten Zugriffs- oder Abrufmöglichkeiten.

Das Löschen ist nur seitens der BOMAG über Spezialsoftware durchführbar, soweit technisch und betriebsbedingt möglich und rechtlich zulässig. Der Nutzer hat keine Möglichkeit zur Löschung.

Nutzungsbedingungen bezogen auf Maschinen der BOMAG sind nicht vorhanden.

Die Dienstqualität ist, soweit eine Übertragung stattfindet, abhängig von der Qualität des Mobilfunknetzes am jeweiligen Standort.

Für den Bereich der Zusatzausrüstungen gilt grundsätzlich das Folgende:

Zusatzausrüstungen, die in die Maschinen integriert werden, erweitern den Datenumfang dieser Maschinen. Für solche weiteren Daten gelten die vorstehenden Ausführungen.

Für bestimmte Zusatzausrüstungen gilt darüber hinaus das Folgende:

In der optionalen Hardware BOMAP lokal werden keine zusätzlichen Daten gespeichert. Eine Zugriffs- oder Abrufmöglichkeit besteht daher nicht. BOMAP lokal kann jedoch bei entsprechender Aktivierung Daten in Projekten auf dem Tablet des Kunden zu speichern. Das Löschen dieser Daten ist durch den Kunden nicht an der Hardware selbst, aber durch eine DeInstallation der App möglich. Mit der zusätzlichen Freischaltung von BOMAP connect können die Daten über ein Datenportal und über eine API-Schnittstelle abgerufen werden. Der Zugriff und Abruf seitens des Nutzers erfolgt nicht an der Hardwarekomponente selbst, aber ggf. über eine App oder ein Webportal, also einen verbundenen Dienst, siehe unten C.

Auch bei der Hardwareoption Telematik kann ein Zugriff und ein Abruf über ein Datenportal und über eine API-Schnittstelle erfolgen. Der Zugriff und Abruf seitens des Nutzers erfolgt dann ebenfalls nicht an der Hardwarekomponente selbst, aber ggf. über eine App oder ein Webportal, also einen verbundenen Dienst, siehe unten C.

In Bezug auf Hardware zur Diagnose von BOMAG-Produkten sowie deren Systemkomponenten bzw. zur Motordiagnose erfolgt der Zugriff über die BOMAG-Software sowie ein spezielles Kabel bzw. bei Motoren über die Software/Hardware von Drittanbietern. Die BOMAG Diagnose erzeugt keine neuen Daten, sendet jedoch Betriebsstunden und Zeitstempel an einen Server. Der Nutzer kann die erzeugten Logfiles in der Software selbst löschen. Das Löschen der übermittelten Daten ist seitens BOMAG durchführbar, soweit technisch und betriebsbedingt möglich und rechtlich zulässig.
Für Diagnosewerkzeuge von Drittherstellern wird auf deren Bedingungen verwiesen werden.

Die Dienstqualität ist, soweit eine Übertragung stattfindet, abhängig von der Qualität des Mobilfunknetzes am jeweiligen Standort.

Die Nutzungsbedingungen der genannten Produkte und Dienste können hier abgerufen werden: www.bomag.com/de-de/saas-privacy-and-general-terms

C. Informationen zu verbundenen Diensten gemäß Art. 3 Abs. 3 Datenverordnung

Diese Informationen zu verbundenen Diensten gemäß Art. 3 Abs. 3 Datenverordnung gelten für sämtliche verbundenen Dienste der BOMAG im Sinne von Art. 2 Nr. 6 Datenverordnung, also für einen „digitalen Dienst, bei dem es sich nicht um einen elektronischen 6 Kommunikationsdienst handelt, – einschließlich Software –, der zum Zeitpunkt des Kaufs, der Miete oder des Leasings so mit dem Produkt verbunden ist, dass das vernetzte Produkt ohne ihn eine oder mehrere seiner Funktionen nicht ausführen könnte oder der anschließend vom Hersteller oder einem Dritten mit dem Produkt verbunden wird, um die Funktionen des vernetzten Produkts zu ergänzen, zu aktualisieren oder anzupassen“.

Solche verbundenen Dienste der BOMAG können insbesondere sein

  • Apps,
  • Software,
  • digitale Portale,
  • Zusatzfunktionen der vernetzten Produkte,

welche hier abgerufen werden können: www.bomag.com/de-de/saas-privacy-and-general-terms

Dateninhaber im Sinne der Datenverordnung ist die BOMAG GmbH, Hellerwald, 56154 Boppard, Deutschland, siehe dazu A.

Nachfolgende Überschriften orientieren sich an den Vorgaben und dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Datenverordnung:

a) die Art, der geschätzte Umfang und die Häufigkeit der Erhebung der Produktdaten, die der potenzielle Dateninhaber voraussichtlich erhalten wird, und gegebenenfalls die Modalitäten, nach denen der Nutzer auf diese Daten zugreifen oder sie abrufen kann, einschließlich der Modalitäten des künftigen Dateninhabers in Bezug auf die Speicherung und der Dauer der Aufbewahrung von Daten:

Im Hinblick auf Art, Umfang und Häufigkeit der Erhebung der Produktdaten, welche der Dateninhaber voraussichtlich erhalten wird, sowie Zugriffs- und Abrufmöglichkeiten durch den Nutzer sowie Angaben zur Speicherung und der Dauer der Aufbewahrung darf auf oben gemachte Angaben unter B. zu Art. 3 Abs. 2 Datenverordnung verwiesen werden.

b) die Art und der geschätzte Umfang der zu generierenden verbundenen Dienstdaten sowie die Modalitäten, nach denen der Nutzer auf diese Daten zugreifen oder sie abrufen kann, einschließlich der Modalitäten des künftigen Dateninhabers in Bezug auf die Speicherung und der Dauer der Aufbewahrung von Daten:

Art, Umfang sowie Zugriffs- und Abrufmöglichkeiten hinsichtlich der zu generierenden verbundenen Dienstdaten durch den Nutzer ergeben sich unter den unter www.bomag.com/de-de/saas-privacy-and-general-terms abrufbaren Informationen.

Die Dauer der Speicherung richtet sich danach, für welchen Zeitraum die Verarbeitung zur Zweckerfüllung erforderlich ist, insbesondere im Rahmen der Erfüllung des jeweiligen Vertrages und der gesetzlichen Verpflichtungen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben zu-dem unberührt.

c) die Angabe, ob der potenzielle Dateninhaber erwartet, ohne Weiteres verfügbare Daten selbst zu verwenden, und die Zwecke, zu denen diese Daten verwendet werden sollen, und ob er beabsichtigt, einem oder mehreren Dritten zu gestatten, die Daten zu mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken zu verwenden:

Der Dateninhaber wird nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung im Sinne von Art. 4 Abs. 13 Datenverordnung mit dem Nutzer ohne Weiteres verfügbare Daten des Nutzers für die folgenden Zwecke verwenden, was auch basierend auf der Lizenzvereinbarung für mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG entsprechend und das BOMAG Vertragshändlernetzwerk gilt:

(a) Erfüllung von Verträgen mit dem Nutzer oder Aktivitäten im Zusammenhang mit solchen Verträgen (z.B. Ausstellung von Rechnungen, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenabschätzungen, Berechnung des Personalnutzens, anonymisierte Auswertungen zur Produktnutzung usw.);

(b) Erbringung von Support-, Gewährleistungs- oder ähnlichen Dienstleistungen oder Beurteilung von Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z.B. in Bezug auf Fehlfunktionen des Produkts) im Zusammenhang mit dem vernetzten Produkt oder dem verbundenen Dienst, z.B. erweiterte Diagnose und Kundensupport im Fehlerfall, erweiterte Serviceangebote;

(c) Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Schutzes des vernetzten Produkts oder dem zugehörigen verbundenen Dienst und Gewährleistung der Qualitätskontrolle;

(d) Kontinuierliche Verbesserung der Funktionsweise des vernetzten Produkts oder des verbundenen Dienstes;

(e) die Entwicklung neuer Produkte oder Diensten, einschließlich Lösungen der künstlichen Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber und mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG entsprechend sowie durch Dritte, die im Auftrag des Dateninhabers handeln, oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien;

(f) die Zusammenführung dieser Daten mit anderen Daten oder die Generierung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck, einschließlich des Ziels, solche zusammengeführten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass diese Daten keine Identifizierung spezifischer Daten, die von dem vernetzten Produkt / dem verbundenen Dienst wurden, zulassen oder es einer dritten Partei ermöglichen, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten.

Der Dateninhaber verpflichtet sich in der Lizenzvereinbarung, die Daten nicht zur Ableitung von Einblicken in die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden des Nutzers, oder in die Nutzung des vernetzten Produkts oder des verbundenen Dienstes durch den Nutzer auf jegliche andere Art, die die gewerbliche Position des Nutzers auf den Märkten, auf denen der Nutzer tätig ist, untergraben könnte, zu verwenden. Keine der vereinbarten Datennutzungen darf so ausgelegt werden, dass sie eine solche Datennutzung einschließt, wobei der Dateninhaber sich verpflichtet, dies durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

Der Dateninhaber kann die ohne Weiteres verfügbaren Daten an Dritte, insbesondere an mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG entsprechend und an das BOMAG Vertragshändlernetzwerk, soweit rechtlich zulässig, weitergeben, wenn die Daten von den Dritten insbesondere für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Der Dateninhaber ist zudem berechtigt, Datenverarbeitungsdienste von Dritten zu nutzen, z.B. Cloud-Computing-Dienste, einschließlich infrastructure as a service, platform as a service und software as a service, Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste, um die vereinbarten Zwecke zu erfüllen.

d) die Identität des potenziellen Dateninhabers, z.B. sein Handelsname und die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie gegebenenfalls anderer Datenverarbeitungsparteien:

Dateninhaber im Sinne der Datenverordnung ist die BOMAG GmbH, Hellerwald, 56154 Boppard, Deutschland, siehe dazu A. Andere potenzielle Dateninhaber sind nicht ersichtlich. Andere Datenverarbeitungsparteien ergeben sich aus den unter C., c) gemachten Angaben.

e) die Kommunikationsmittel, über die der potenzielle Dateninhaber schnell kontaktiert und effizient mit ihm kommuniziert werden kann:

Der Dateninhaber ist unter seinen in A. dargestellten Kommunikationsdaten sowie über das Kontaktformular der Website www.bomag.com/de-de/ueber/kontakt schnell und effizient zu erreichen.

f) die Angabe, wie der Nutzer darum ersuchen kann, dass die Daten an einen Dritten weitergegeben werden, und wie er die Datenweitergabe gegebenenfalls beenden kann:

Der Nutzer kann für sein Weitergabeverlangen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Datenverordnung und dessen Beendigung einen formlosen Antrag an folgende E-Mail-Adresse data_act@bomag.com stellen.

g) das Recht des Nutzers, bei der in Art. 37 Datenverordnung genannten zuständigen Behörde Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen des Kapitels II der Datenverordnung einzulegen:

Der Nutzer hat das Recht, bei der in Art. 37 Datenverordnung genannten zuständigen Behörde Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen des Kapitel II der Datenverordnung einzulegen.

Die zuständige Behörde ist grundsätzlich:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0049 (0) 228 14-0
E-Mail: info@bnetza.de

Bei datenschutzrechtlichen Themen besteht eine Sonderzuständigkeit der folgenden Behörde:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: 0049 (0) 228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

h) die Angabe, ob ein potenzieller Dateninhaber Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die in den Daten enthalten sind, die über das vernetzte Produkt zugänglich sind oder die bei der Erbringung eines verbundenen Dienstes generiert werden, und, wenn der potenzielle Dateninhaber nicht Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die Identität des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses:

Der Dateninhaber ist der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen im Sinne der Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse (EU) 2016/943 und gemäß § 2 Nr. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, „GeschGehG“, die in den Daten enthalten sind, die über das vernetzte Produkt zugänglich sind oder die bei der Erbringung eines verbundenen Dienstes generiert werden.

i) die Dauer des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem potenziellen Dateninhaber sowie die Ausgestaltung für die vorzeitige Beendigung eines solchen Vertrags:

Der Lizenzvertrag im Sinne von Art. 4 Abs. 13 Datenverordnung zwischen dem Dateninhaber und dem Nutzer tritt mit Wirkung zum 12.09.2025, oder bei einem späteren Hauptvertragsschluss mit dessen Wirksamkeitsbeginn, in Kraft. Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer endet der Lizenzvertrag:

(a) mit der Zerstörung des Produkts oder der dauerhaften Einstellung des zugehörigen Dienstes, oder wenn das Produkt oder der zugehörige Dienst auf andere Weise außer Betrieb gesetzt wird oder seine Fähigkeit verliert, die Daten zu erzeugen; oder

(b) wenn der Nutzer das Eigentum an dem Produkt verliert oder wenn die Rechte des Nutzers in Bezug auf das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags oder die Rechte des Nutzers in Bezug auf den zugehörigen verbundenen Dienst enden; oder

(c) wenn beide Parteien dies vereinbaren, mit oder ohne Ersetzung dieses Vertrags durch einen neuen Vertrag.

Die Buchstaben b) und c) berühren nicht den möglichen Vertrag zwischen dem Dateninhaber und einem möglichen Nachfolge- oder Zusatznutzer basierend auf dem Lizenzvertrag.

Das Ende des Lizenzvertrags hat folgende Auswirkungen:

(a) der Dateninhaber stellt unverzüglich den Abruf der erzeugten oder aufgezeichneten Daten ab dem Datum des Vertragsendes ein;

(b) der Dateninhaber ist weiterhin berechtigt, die vor dem Datum des Vertragsendes erzeugten oder aufgezeichneten Daten zu nutzen und weiterzugeben.


Version: 1, gültig ab 12.09.2025

Es gilt die jeweils neueste Fassung dieses Dokuments.